AGB´s zur Buchung von Touren bei Gipfelreich:

 

 

 

Rahmenbedingungen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Programme, die von Gipfelreich angeboten werden.

 

Grundsätzlich kann jede Person, die die geistigen und körperlichen Anforderungen erfüllt, an einem Programm teilnehmen. Stellt sich im Zuge des Touren-/Kursverlaufs eine unzureichende Eignung des Teilnehmenden oder eine durch ihn resultierende Gefährdung der Gruppe heraus, so ist der/die BergführerIn dazu berechtigt, den/die TeilnehmerIn teilweise oder gänzlich vom Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Kostenrückerstattung.

 

TeilnehmerInnen unter 18 Jahren haben vor Programmbeginn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Eine Gipfel- oder Erfolgsgarantie kann trotz bester Tourenplanung, Leitung und Führung nicht gegeben werden. Abweichungen im Tourenverlauf sind wetterbedingt oder aus Sicherheitsgründen möglich bzw. notwendig. Der/Dem BergführerIn bleibt es vorbehalten, das Programm wegen unvorhersehbarer Um­stände zu ändern.
Für aus Wetter- und Sicherheitsgründen oder von dem/der TeilnehmerIn selbst verschuldete unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. 

 

 

 

Rücktritt

 

Laut den österreichischen Reiserücktrittsbedingungen kann jeder/jede Teilnehmer/in jederzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter - Gipfelreich.

 

Bei einem Rücktritt bis 31 Tage vor Programmbeginn verrechnen wir dir keine Stornokosten; möglicherweise anfallende Stornokosten für Hotel, Hütte usw. müssen jedoch in Rechnung gestellt werden.
30-21 Tage davor fallen 30 % des Programmpreises an, 20-14 Tage davor 60%, 13-8 Tagen davor 80 %. Danach fallen 100 % des Programmpreises als Stornokosten an.

 

Kosten für Hütten, Hotels, Flüge etc., die bei einer Stornierung zusätzlich anfallen, sind von dem/der TeilnehmerIn zu tragen. Wir empfehlen aus diesem Grund den Abschluss einer Stornoversicherung.

 


Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Programmbeginn ist der volle Preis zu entrichten. Bricht ein Teilnehmer die Reise vorzeitig ab, so können gegebenenfalls nicht angefallene Kosten von Dritten (Hütten, Unterkünfte, etc.) rückerstattet werden, insofern dem Veranstalter vor Ort keine Stornogebühren entstanden sind.

 

Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht oder kann das Programm aus anderweitigen Gründen nicht durchgeführt werden, kann Gipfelreich vor Programmbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Wir versuchen in diesem Fall einen Ersatz anzubieten und zahlen gegebenenfalls bereits bezahlte Beträge vollständig zurück.

 

Programme können nach Absprache durch einen Kleingruppenzuschlag auch unter der MindestteilnehmerInnenzahl durchgeführt werden. Wenn eine Programmbestätigung mit einem veränderten Preisangebot an die Teilnehmer/innen verschickt wurde, gilt es nach 24 Stunden ohne Gegenrede als angenommen. Bei späteren Absagen fallen 100% Stornokosten gemäß dem Preisangebot an.

 

 

 

Risiko und Eigenverantwortlichkeit

 

BergführerInnen von Gipfelreich bemühen sich um größtmögliche Sicherheit während der Programmdurchführung. Trotz sorgfältiger Planung und umsichtiger Führung / Leitung bleibt immer ein gewisses Restrisiko vor allem bei Aktivitäten im alpinen Raum bestehen (Objektive Gefahren, menschliches Versagen, unvorhersehbare Ereignisse etc.). Mit der Anmeldung erklärst du dich damit einverstanden, auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko an dem Programm teilzunehmen. Eigenverantwortliches Handeln und Umsicht wird auch bei alpinistischen Neulingen vorausgesetzt. Den sicherheitsrelevanten Anweisungen von den BergführerInnen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Die Haftung der BergführerInnen ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt sowie auf jene Summe, welche von ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt wird. Vermögensschäden (wie z.B. Verlust von und Schäden bei eigenem Material) können von Gipfelreich nicht ersetzt werden. Für Unglücksfälle, Verletzungen und Ähnliches wird keinerlei Haftung übernommen.

 


Leihausrüstung

 

Nach Übergabe der Leihausrüstung an den/die TeilnehmerIn ist die Ausrüstung eigenverantwortlich zu prüfen und zu verwenden. Eventuelle Kosten durch Verlust oder Beschädigung der ausgegebenen Leihausrüstung (ausgenommen der normalen Abnutzungserscheinungen) sind von dem/der TeilnehmerIn selbst zu tragen.

 

Für Schäden oder Unfälle, die durch unsere Leihausrüstung verursacht werden, wird keinerlei Haftung übernommen.

 

 

 

Versicherung

 

Bitte kümmere dich um einen ausreichenden Versicherungsschutz. Wir empfehlen allen TeilnehmerInnen, neben der Kranken- und Unfallversicherung eine Bergeversicherung (z.B. durch Mitgliedschaft in einem alpinen Verein) sowie eine Stornoversicherung abzuschließen.

 

 

 

Verwertung von Bild- und Videomaterial

 

Gipfelreich hat das Recht, die während eines Programms selbst gemachten Bilder und Videos ohne vorherige Rücksprache zu verwerten. Bilder und Videos können von Gipfelreich auf der Homepage, in Printmedien sowie in Social Media wie facebook, intagram, u.ä. veröffentlicht werden. Wenn du das nicht möchtest, so teile uns das bitte rechtzeitig mit. Auf Anfrage werden Bilder auch im Nachhinein (soweit noch möglich) entfernt.

 

 

 

Datenschutz

 

Gipfelreich ist berechtigt, deine personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung (Programmanmeldung, Programmdurchführung, Nachbearbeitung) zu speichern und zu verarbeiten. Für jedes Programm wird eine TeilnehmerInnen-Liste angelegt und für organisatorische Zwecke an die jeweiligen TourenführerIn(nen) bzw. KursleiterIn(nen), TeilnehmerIn(nen) und eingebundene Personen und Organisationen (z.B. Unterkunft) nicht anonyimisiert weitergegeben. Wie dann mit den Listen extern umgegangen wird, obliegt nicht der Verantwortung von Gipfelreich.
Mit deinem Einverständnis wird Gipfelreich deine persönliche Email- und/oder Postadresse auch für Werbezwecke (z.B. Newsletter) verwenden.

 

Wir verweisen hierbei auch auf unsere Datenschutzerklärung.

 

 
Gerichtsstand
Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 A-5700 ZELL AM SEE
Amtssprache: Deutsch
Stand: 3.12.2020